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03.02.18 02:17 Alter: 6 Jahre
Die Geschäftsordnung der Generaldirektion der Verkehrsanstalten
Am 30. März 1890 wurde die Geschäftsordnung der Verkehrsanstalten in deren Amtsblatt veröffentlicht.

Sie ging hervor aus der K. Verordnung, betreffend die Verwaltung und Beaufsichtigung der Verkehrsanstalten vom 20. März 1881 und umfasste die Staasteisenbahnen mit der Bodenseedampfschiffahrt, die Posten und das Telegraphenamt. Gleichzeitig wurde die K. Verordnung, betreffend die Verwaltung und Beaufsichtigung der Verkehrsanstalten vom 28. Juni 1875 außer Kraft gesetzt. Die weiterhin bestehende K. Verordnung, betreffend die Zuständigkeit der Behörden und Beamten zur Verhängung von Ordnungsstrafen gegen die ihnen untergebenen Beamte vom 13. Febraur 1877 wurde reformiert.

Die Geschäftsordnung wurde bis zum Übergang zur Deutschen Reichsbahn kaum mehr verändert.

Die Geschäftsordnung wurde hier mit ihrem Originaltext aus dem Amtsplatt überenommen. Sie wurde in zwei Teile dargestellt, die Originalfassung der Verordnung von 1881 und den Veränderungen von 1890. Die Fassung von 1881 ist kursiv gesetzt, die Ergänzungen von 1890 normal.

Mit der Geschäftsordnung machte die Verkehrsanstalten deutlich, dass sie weitestgehend selbständig arbeiten konnten. Dies bedeutete, dass sie die betreffenden Gesetzte zur Finanzierung und dem Bau neuer Eisenbahnlinien bis zur Entschlussreife ausarbeiten konnten. Die Regierung musste die Gesetzesentwürfe nur noch der Ständeversammlung zum Beschluss vorlegen.